Maßnahmen zum Umgang mit dem Corona-Virus
Die Bundesregierung hat angeordnet, dass der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen zu schließen ist. Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sind verboten.
Daher wird der Unterrichtsbetrieb beim RV Rhynern e.V. ab sofort komplett eingestellt. Die geplante Reitabzeichenprüfung am 16.04. entfällt. Das Reiterstübchen bleibt geschlossen.
Dennoch muss die Versorgung und Bewegung der Pferde gemäß Tierschutzgesetz sichergestellt werden. Aus diesem Grund sind ab sofort die folgenden von der FN vorgeschlagenen Regeln einzuhalten.
An folgenden Eckpunkten hat sich die Sicherstellung der Versorgung der Pferde unter den Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus zu orientieren:
- Personen mit Krankheitssymptomen dürfen den Stall / die Reitanlage nicht betreten
- Die allgemeinen Hygienemaßnahmen zum Infektionsschutz sind zu jeder Zeit einzuhalten
- Ausschließlich die für die Versorgung und Bewegung der Pferde notwendigen Personen haben Zutritt zum Stall / zum Pferdebetrieb
- Bei Bedarf erstellt der Betriebsleiter einen Anwesenheitsplan für die notwendigen Personen, die für die Versorgung und Bewegung ihrer Pferde Zutritt zum Stall und der Reitanlage benötigen
- Es werden ggf. Anwesenheitszeiten bestimmt, um die Anzahl der Menschen, die sich zeitgleich im Stall bewegen, zu minimieren
- Die Vereinbarung von tierärztlichen Terminen und Schmiedebesuchen unterliegen der Koordination des Betriebsleiters
Maßgaben für die Tätigkeiten rund um die Versorgung und Bewegung der Pferde:
- Verzicht auf die gängigen Begrüßungsrituale – ein zugerufenes, freundliches „Hallo“ reicht aus
- Unmittelbar nach dem Betreten der Anlage ist auf direktem Wege der Sanitärbereich aufzusuchen, um die Hände gründlich zu waschen und zu desinfizieren, bevor weitere Gegenstände wie z.B. Putzzeug, Besen, Schubkarren etc. angefasst werden.
- Ein Mindestabstand von 1 bis 2 Metern zu anderen Personen im Stall ist bei jeglichen Tätigkeiten rund um die Betreuung der Pferde einzuhalten. Der Mindestabstand muss auch in der Sattelkammer oder in anderen Räumen des Stalls eingehalten werden.
- Die Vor- und Nachbereitung der Pferde muss mit entsprechenden räumlichen Abständen der Menschen/Pferde voneinander erfolgen.
- Die Anzahl von vier Pferden pro Bewegungsfläche (20mx40m Fläche) wird fachlich und hygienisch als vertretbar, aber als Obergrenze gesehen (immer abhängig von der Größe der Reitfläche, als Orientierung dienen pro Pferd ca. 200 Quadratmeter).
- Abstände zwischen den Pferden z.B. beim Auf- und Absitzen sind einzuhalten.
- Der Aufenthaltsraum des Reitstalls bleibt so lange geschlossen, bis der Notfallplan wieder aufgehoben werden kann.
- Vor Verlassen des Stalls / der Reitanlage sind die Hände gründlich zu waschen und zu desinfizieren.